Förderprogramme für Digitalisierungsprojekte: Hier erhalten Sie Unterstützung

Bei der Umsetzung digitaler Projekte sowie Digitalisierung von Prozessen oder für notwendige Mitarbeiterqualifizierungen können Unternehmen Fördergelder in Anspruch nehmen und somit ihr finanzielles Risiko minimieren. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über Förderprogramme des Bundes sowie der Länder, die für mittelständische Unternehmen in Frage kommen.

Welche Förderung für die anstehende Digitalisierung im Unternehmen oder die Schulung der Mitarbeiter in Frage kommt, hängt in den meisten Fällen vom jeweiligen Bundesland ab, in dem das Unternehmen seinen Standort hat. Aber auch die Bundesregierung sowie die EU fördern Digitalisierungsprojekte, bieten Beratungen und Innovationsförderung an. Einen guten Überblick über die Förderprogramme des Bundes gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Im Folgenden haben wir einige Förderprogramme von Bund und Ländern zusammengestellt, die insbesondere für mittelständische Unternehmen interessant sind. Die Übersicht erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In einigen Bundesländern gibt es mehrere Förderprogramme. Bei Fragen zu weiteren Fördermöglichkeiten können Sie gern auch persönlich auf uns zukommen.
 

Bundesweit: Investitionsförderung für KMU

Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ heißt das Programm, mit dem das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine sowie mittlere Unternehmen unterstützt. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Unternehmen in Deutschland dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.

  • Was wird gefördert? Zuschüsse gibt es bei Investitionen in digitale Technologien sowie Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen.
  • Wer wird gefördert? Die Förderung beantragen können mittelständische Unternehmen aus allen Branchen inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe mit drei bis 499 Beschäftigten, die zum Beispiel Investitionen in Software, Hardware oder in die Mitarbeiterqualifizierung planen.
  • Wie viel wird gefördert? Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten. Die Förderquote ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen. Bei Investitionen von Wertschöpfungsketten oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen.
  • Wie lange wird gefördert? Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen haben. Es muss nach der Bewilligung innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden. Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.


Baden-Württemberg: Digitalisierungsprämie als Darlehen oder Zuschuss

Für die „Digitalisierungsprämie Plus“ des Wirtschaftsministeriums sowie der L-Bank stehen insgesamt 66 Millionen Euro zur Verfügung. Die Unternehmen können zwischen zwei Programmvarianten wählen: Zuschussvariante oder auch Darlehensvariante. In der Zuschussvariante erfolgt die Antragstellung über die L-Bank und in der Darlehensvariante über die Hausbank des Antragsstellers.

  • Was wird gefördert? Gefördert werden vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie KI-Anwendungen. Auch die für das Digitalisierungsprojekt notwendigen Mitarbeiterschulungen sind förderfähig.
  • Wer wird gefördert? Unternehmen aller Branchen sowie Angehörige freier Berufe mit bis zu 500 Mitarbeitern können eine Digitalisierungsprämie Plus erhalten.
  • Wie viel wird gefördert? Unterstützt werden Vorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 10.000 und 200.000 Euro. Die Förderung (Tilgungszuschuss oder Förderzuschuss) beträgt je nach Größenordnung des Projekts zwischen 20 und 50 Prozent oder wird als Pauschalbetrag von 10.000 beziehungsweise 20.000 Euro gewährt.
  • Wie lange wird gefördert? Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.


Bayern: Digitalbonus für KMU

Mit dem „Förderprogramm Digitalbonus“ will der Freistaat Bayern die kleinen sowie mittleren Unternehmen unterstützten, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus fördert Investitionen in Hard- und Software und in die IT-Sicherheit.

  • Was wird gefördert? Förderbereiche sind die Entwicklung, Einführung oder auch Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch Hardware, Software oder Migration von IT-Systemen und -Anwendungen sowie die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.
  • Wer wird gefördert? Den Antrag können kleine und mittlere Firmen (bis 250 Mitarbeiter) der gewerblichen Wirtschaft stellen, die eine Betriebsstätte in Bayern haben. Voraussetzung ist, dass dementsprechend die geförderte Maßnahme in dieser Betriebsstätte zum Einsatz kommt.
  • Wie viel wird gefördert? Der Digitalbonus Standard beläuft sich auf bis zu 10.000 Euro für die Digitalisierung von Unternehmensbereichen und IT-Sicherheit. Mit dem Digitalbonus Plus (bis zu 50.000 Euro) werden Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt bezuschusst.
  • Wie lange wird gefördert? Das Förderprogramm läuft noch bis zum 31. Dezember 2023.


Berlin: Vergünstigte Darlehen

Das Förderprogramm „Berlin Mittelstand 4.0“ richtet sich an kleine sowie auch größere Mittelstandsunternehmen. Unterstützt werden die Unternehmen bei der Anwendung von Industrie 4.0-Lösungen sowie bei der Digitalisierung von Produktion und Service.

  • Was wird gefördert? Förderfähig sind Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen, die dazugehörigen Betriebsmittel und anteilige Lohnkosten sowie sonstige Vorhaben zur Nutzung von IT-Lösungen und Digitalisierung von Produktion und Service (Industrie 4.0).
  • Wer wird gefördert? Gefördert werden Start-ups sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch größere Mittelstandsunternehmen (mit weniger als 3.000 Beschäftigten). Auch Freiberufler werden gefördert. Das Programm richtet sich an Unternehmen des produzierenden Gewerbes, der IT-Branche sowie der Dienstleistungsbranche mit einer Betriebsstätte oder Sitz in Berlin.
  • Wie viel wird gefördert? Es handelt sich um Darlehen von zwei bis sechs Millionen Euro mit einem vergünstigten, risikodifferenzierten Zinssatz sowie einer Haftungsfreistellung in Höhe von 60 Prozent für die Hausbank durch die Investitionsbank Berlin (IBB) und 100 Prozent Auszahlung Die Tilgung erfolgt vierteljährlich und nachschüssig.
  • Wie lange wird gefördert? Die Darlehen haben flexible Laufzeiten zwischen drei und zehn Jahren.


Brandenburg: Anteilfinanzierung von Digitalisierungsprojekten

Mit dem „Brandenburgischen Innovationsgutschein (BIG)-Digital“ unterstützt das Landesministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die Investitionsbank des Landes Brandenburg bei Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers, bei der Durchführung von Innovationsprojekten sowie bei Digitalisierungsmaßnahmen.

  • Was wird gefördert? Das Förderprogramm unterstützt unter anderem bei Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen (BIG-Digital). Die Maßnahmen dürfen vor Antragsstellung noch nicht gestartet sein. Zudem müssen ihre Ergebnisse der brandenburgischen Betriebsstätte des Unternehmens zugutekommen.
  • Wer wird gefördert? Berechtigt für eine Förderung sind kleine sowie mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg, inklusive Handwerksbetriebe. Die Antragsteller müssen gewerbesteuerpflichtig sein.
  • Wie viel wird gefördert? Der BIG-Digital ist eine Anteilfinanzierung (50 Prozent) und beläuft sich auf maximal 50.000 Euro für Beratung und Schulung sowie maximal 500.000 Euro für die Implementierung.
  • Wie lange wird gefördert? Die Laufzeit für Beratung und Schulung beträgt maximal sechs Monate und für die Implementierung liegt die Laufzeit bei maximal 36 Monaten.


Bremen: Zuschuss für Beratungsprojekte

Beim „Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0“ schauen sich geprüfte Unternehmensberater die Prozesse des Unternehmens an und überlegen gemeinsam mit den Mitarbeitern sowie der Geschäftsleitung, was sich verbessern lässt. Es ist eine Initiative der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung, der BAB-Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven sowie des Lands Bremen.

  • Was wird gefördert? Förderfähig sind Beratungsprojekte mit ausgewiesenen Digitalisierungs-Experten aus der Region zur Ermittlung eines ersten Bedarfs oder der Initiierung eines Testprojekts. Dazu gehört unter anderem die digitale Prozessberatung (Veränderung von Arbeitsabläufen, Qualifikationen), Beratung zu Cloud-Services und IT-Sicherheitskonzepten oder Change- und Projektmanagement.
  • Wer wird gefördert? Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz im Land Bremen.
  • Wie viel wird gefördert? Die Unternehmen erhalten einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der externen Kosten (Beratungsdienstleistungen), maximal 5.000 Euro pro Projekt.
  • Wie lange wird gefördert? Die Antragsstellung muss vor Beginn des Vorhabens bei der Bremer Aufbau-Bank oder der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung erfolgt sein.


Hamburg: Zinsgünstige Darlehen

Die „Hamburg-Kredit Innovation“ der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) fördert das Wachstum innovativer Unternehmen sowie Start-ups in Hamburg mit einem zinsgünstigen Darlehen im Hausbankverfahren. Über eine Haftungsfreistellung unter Einbindung des Europäischen Investitionsfonds werden die Hürden für die Darlehnsfinanzierung unter anderem bei Digitalisierungsvorhaben gesenkt.

  • Was wird gefördert? Förderfähig sind Investitionen sowie Betriebsmittel inklusive Warenlager.
  • Wer wird gefördert? Gefördert werden nicht-börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Start-ups mit Sitz in Hamburg. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen innovativ ist und mindestens einem Förderkriterium des Europäischen Investitionsfonds entspricht.
  • Wie viel wird gefördert? Die Förderkonditionen sehen Darlehen von mindestens 25.000 und höchstens 1,5 Millionen Euro zu einem festen Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit vor. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent.
  • Wie lange wird gefördert? Die Darlehnslaufzeiten betragen bis zu zehn Jahre bei mindestens einem Tilgungsfreijahr.


Hessen: Vier Förderlinien für die Digitalisierung

Das Förderprogramm „Distr@l: Digitalisierung stärken – Transfer Leben“ bietet kleinen sowie mittleren Unternehmen und auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen vier Förderlinien. Die Teilnehmer sollen dazu befähigt werden, die Herausforderungen sowie den Veränderungsprozess durch die digitale Transformation in Wirtschaft und Gesellschaft angehen zu können.

  • Was wird gefördert? Zu den vier Förderlinien von Distr@l gehören Machbarkeitsstudien für digitale Innovationsprojekte, digitale Projektinnovationen, Projekte für den Wissens- sowie Technologietransfer (WTT) sowie digitale Gründungsprojekte.
  • Wer wird gefördert? Kleine und mittelständische Einzelbetriebe, Verbundprojekte zwischen KMU und Hochschulen, Spin-offs an Hochschulen sowie Start-ups.
  • Wie viel wird gefördert? Bei Machbarkeitsstudien beläuft sich das Fördervolumen auf bis zu 100.000 Euro (Förderquote maximal 50 Prozent). Bei Produktinnovationen liegt das Fördervolumen zwischen 100.000 und 500.000 Euro (Förderquote circa 70 Prozent). WTT-Projekte haben ein Fördervolumen von 100.000 und einer Million Euro (Förderquote 90 Prozent). Die digitale Gründungsförderung hat ein degressives Fördervolumen bis 160.000 Euro (Förderquote im ersten Jahr 100 Prozent, im zweiten Jahr 60 Prozent).
  • Wie lange wird gefördert? Machbarkeitsstudien beträgt die Laufzeit drei bis zwölf Monate, bei digitalen Innovationsprojekten sowie bei WTT-Projekten zwölf bis 36 Monate. Die digitale Gründungsförderung erstreckt sich über zwölf bis 24 Monate.


Mecklenburg-Vorpommern: Finanzielle Unterstützung bei Investitionen

Mit dem Projekt „DigiTrans“ will die Landesregierung die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg in die Digitalisierung begleiten. Finanzielle Unterstützung wird bei notwendigen Einstiegs- und Umstiegsinvestitionen bewilligt.

  • Was wird gefördert? Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens von 8.000 bis 20.000 Euro (im Einzelfall bis 100.000 Euro), die der Umsetzung des Vorhabens dienen. Investitionen in Standardsoftware oder -hardware sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Haupterwerb und Hauptsitz in Mecklenburg-Vorpommern mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.
  • Wie viel wird gefördert? Anteilig werden nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 50 Prozent (kleine und Kleinstunternehmen) oder bis zu 35 Prozent (mittlere Unternehmen) gewährt.
  • Wie lange wird gefördert? Der Antrag ist vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen zu stellen.


Niedersachsen: Zuschüsse für Investitionen

Das Förderprogramm „Digitalbonus.Niedersachsen“ richtet sich an Betriebe der gewerblichen Wirtschaft, der Life Sciences, aus dem Bereich E-Health oder auch des Handwerks. Damit unterstützt das Wirtschaftsministerium niedersächsische Unternehmen bei der Umsetzung von digitalen Transformationsprozessen

  • Was wird gefördert? Bei Investitionen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen und zur Verbesserung der IT-Sicherheit kann ein nicht rückzahlbarer Zuschuss beantragt werden.
  • Wer wird gefördert? Förderfähig sind kleine oder mittlere Unternehmen, die in ihre IT-Sicherheit sowie in die Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software investieren und damit Digitalisierungsprozesse beschleunigen wollen.
  • Wie viel wird gefördert? Die Investitionen müssen mindestens 5.000 Euro betragen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent für kleine Unternehmen und bis zu 30 Prozent für mittlere Unternehmen.
  • Wie lange wird gefördert? Der Bewilligungszeitraum endet spätestens zwölf Monate nach Erteilung des Zuwendungsbescheids. Nur die Ausgaben, die im Bewilligungszeitraum anfallen, sind zuwendungsfähig (Lieferzeitpunkt).  


Nordrhein-Westfalen: Digitalisierungsgutschein für KMU

Mittelstand.innovativ!“ ist der Name des Programms, mit dem das Wirtschafts- und Innovationsministerium kleine sowie mittelständische Unternehmen aller Branchen fördert. Der Digitalisierungsgutschein ist neben dem Innovationsgutschein sowie dem Innovations- und Digitalisierungsassistenten einer von drei Bausteinen des Förderprogramms.

  • Was wird gefördert? Unternehmen können Digitalisierungsgutscheine erhalten für eine Status quo-Analyse ihres Digitalisierungsgrads (Digitalisierungscheck) oder Grades der IT-Sicherheit (Digitalisierungsgutschein A) oder für die Realisierung von Digitalisierungsmaßnahmen (Digitalisierungsgutschein B).
  • Wer wird gefördert? An dem Förderprogramm teilnehmen können KMU (gemäß KMU-Definition der EU) aller Branchen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
  • Wie viel wird gefördert? Die Förderhöhe beträgt bis zu 15.000 Euro bei Digitalisierungsprojekten. Unternehmen erhalten Zuschüsse zwischen 30 und 80 Prozent, je nach Projekt, Unternehmensgröße und Datum der Antragstellung.
  • Wie lange wird gefördert? Die Förderdauer beträgt sechs, neun oder zwölf Monate. Achtung: Wird der Antrag nach dem 1. Januar 2021 gestellt, reduziert sich in einigen Fällen der Förderumfang.


Saarland: Zuschuss für KMU

Mit dem Programm „Digitalstarter“ fördert das Saarland kleine sowie mittlere Unternehmen bei der Einführung neuer digitaler Systeme sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit.

  • Was wird gefördert? Gefördert werden Ausgaben für die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen durch ITK, Ausgaben für die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, die Migration von Daten und Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie für Mitarbeiterschulungen.
  • Wer wird gefördert? Förderfähig sind kleinste, kleine und mittlerer Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte im Saarland.
  • Wie viel wird gefördert? KMU können bis zu 10.000 Euro als Zuschuss zu ihrem Digitalisierungsprojekt erhalten. Gefördert werden Projekte mit Ausgaben in Höhe von mindestens 5.000 Euro. Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei mittleren Unternehmen bis zu 20 Prozent, jedoch jeweils höchstens 10.000 Euro.


Sachsen: Verschiedene Förderinstrumente

Die branchen- und technologieoffenen Förderinstrumente des sächsischen Wirtschaftsministeriums unterstützen Unternehmensgründer bei der Anpassung ihrer Produkte, Dienstleistungen sowie Geschäftsmodelle an den digitalen Wandel. Die Programme reichen von Betriebsberatung/Coaching bis zur Verbesserung des Informationssicherheitsniveaus sowie zur Weiterbildungsförderung. Exemplarisch vorgestellt wird hier die Förderung zur „Betriebsberatung/Coaching“.

  • Was wird gefördert? Gefördert werden Beratungen und Coachings im Umfang von mindestens fünf Tagewerken zu Fragen der Unternehmensführung, Digitalisierung, Umweltbelange oder Unternehmensnachfolge.
  • Wer wird gefördert? Teilnehmen können kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte in Sachsen sowie Angehörige freier Berufe.
  • Wie viel wird gefördert? Es gibt Zuschüsse von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Direktverfahren beziehungsweise bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Einsatz eines Qualitätssicherers.
  • Wie lange wird gefördert? Der Förderzeitraum beträgt maximal sechs Monate ab Zugang des Zuwendungsbescheids.


Sachsen-Anhalt: Geförderte Weiterbildung im Betrieb

Mit dem Programm „Sachsen-Anhalt Digital Innovation“ unterstützt das Land Unternehmen bei der Konzeption sowie Umsetzung investiver Digitalisierungsprojekte. Da die Mittel für das Programm ausgeschöpft sind, können keine Anträge mehr gestellt werden. Das Programm „Sachsen-Anhalt Weiterbildung Betrieb und Direkt“ bietet eine Zuschuss-Förderung für Qualifizierungsmaßnahmen. Hier die Details:

  • Was wird gefördert? Es handelt sich um eine Zuschuss-Förderung für Weiterbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen der Mitarbeiter oder die Beratung zur Personal- und Organisationsentwicklung.
  • Wer wird gefördert? Förderfähig sind Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen-Anhalt, wenn sie eigene Beschäftigte selbst qualifizieren. Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten werden nur bei der Weiterbildung von Arbeitslosen und Beschäftigten innerhalb von Ansiedlungs-, Umstrukturierungs- oder Erweiterungsinvestitionen gefördert.  
  • Wie viel wird gefördert? Die Zuwendung für Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Bei Unternehmen mit 500 und Mehr Beschäftigten beträgt sie 40 Prozent. Erhöhungen sind möglich unter anderem bei kleinsten Unternehmen, älteren Mitarbeitern, gering qualifizierten Beschäftigten.
  • Wie lange wird gefördert? Die Maßnahme tritt nach dem 30. Juni 2021 außer Kraft.


Thüringen: Zuschüsse zu Digitalisierungsprojekten

Das Programm „Digitalbonus Thüringen“ greift kleine sowie mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung unter die Arme. Gefördert werden Ausgaben für Software, Hardware sowie externe Dienstleistungen.

  • Was wird gefördert? Förderfähig sind zum Vorhaben (Digitalisierung von Betriebsprozessen, von Produkten und Dienstleistungen, Verbesserung der IT- und Datensicherheit) gehörende Ausgaben für Software und Hardware einschließlich Ausgaben für externe Dienstleistungen zur Migration und Portierung von IT-Anwendungen und Systemen.
  • Wer wird gefördert? Teilnehmen können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnahe Freiberufler.
  • Wie viel wird gefördert? Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen 150.000 Euro nicht übersteigen.
  • Wie lange wird gefördert? Spätestens drei Monate nach Beendigung des Vorhabens ist ein bestätigter Verwendungsnachweis einzureichen.