Urlaubsanspruch

In diesem Beitrag finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen zum Thema Urlaubsanspruch. Obwohl es gesetzliche Regelungen gibt, herrscht oft Unklarheit beim Thema Urlaubsanspruch.

Wo finde ich gesetzliche Informationen zum Thema Urlaubsanspruch?

Alle gesetzlichen Regelungen sind in dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) festgehalten. 

Gesetzlicher Urlaubsanspruch – Was ist der gesetzliche Mindesturlaub in Deutschland?

Der gesetzliche Urlaubsanspruch bei einer 6-Tage-Woche beträgt 24 Tage. Bei einer 5-Tage Woche beträgt der Urlaubsanspruch 20 Tage. Für minderjährige gilt ein höherer Urlaubsanspruch, welcher im Jugendarbeitsschutzgesetz wie folgt definiert ist:

1. Mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist,

2. Mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt ist,

3. Mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt ist.

Zusätzliche Urlaubstage können von Arbeitgebern immer gewährt werden , da es keine Obergrenze gibt.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch – Werksstudenten und Minijobber

Unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis gilt, dass alle den gleichen gesetzlichen Urlaubsanspruch haben.

Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch bei Teilzeit?

Grundlegend berechnet sich der Urlaubsanspruch bei Teilzeit immer nach den vereinbarten Arbeitstagen und nicht nach den Arbeitsstunden. Wenn eine Teilzeitkraft mit 25 Stunden an allen Wochentagen von Montag bis Freitag arbeitet, hat sie den gleichen Urlaubsanspruch wie eine Vollzeitkraft die ebenfalls von Montag bis Freitag arbeitet. 

In den anderen Fällen berechnet sich der Urlaubsanspruch anteilig. Als Beispiel könnte die Berechnung einer Teilzeitkraft wie folgt aussehen:

Fallbeispiel: Ein Unternehmen stellt bei einer 5-Tage-Woche einen Jahresurlaub von 25 Tagen zur Verfügung! Wie sieht es jetzt mit den Teilzeitkräften aus?

1 Arbeitstag pro Woche: 5 Urlaubstage

2 Arbeitstage pro Woche: 10 Urlaubstage

3 Arbeitstage pro Woche: 15 Urlaubstage

4 Arbeitstage pro Woche: 20 Urlaubstage

Wenn die Teilzeitkraft an unregelmäßigen Tagen in der Woche arbeitet, dann sollten die Urlaubstage auf das ganze Jahr bezogen berechnet werden. 

Fallbeispiel unregelmäßige Tage:

Der Urlaubsanspruch für Vollzeitkräfte beträgt 30 Werktage. Insgesamt gibt es 260 Werktage im Jahr. Eine Teilzeitkraft arbeitet zwischen zwei- und viermal wöchentlich. Es ergibt sich eine durchschnittliche Anwesenheit der Teilzeitkraft von 130 Arbeitstagen. 30 (Vereinbarte Urlaubstage) / 260 (Jahreswerktage des Unternehmens) x 130 (Tatsächlich gearbeitete Tage im Jahr) = 14,99. Somit hat die Teilzeitkraft einen Urlaubsanspruch von 15 Tagen.

Urlaubsanspruch bei Krankheit

Hin und wieder kommt es vor, dass ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs erkrankt. Grundsätzlich verlängert sich der Urlaubsanspruch dann um die Erkrankungstage. Die Voraussetzung der Anrechnung ist, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit nachweisen kann. 

Urlaubsanspruch bei Kündigung

Wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate beträgt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, selbst bei einer fristlosen Kündigung. Endet ein Arbeitsverhältnis, müssen laut Bundesurlaubsgesetz die restlichen Urlaubstage ausgezahlt werden, sofern der Urlaub nicht mehr vollständig gewährt werden kann.

Urlaubsanspruch bei Schwangerschaft und Mutterschutz

Wenn eine Mitarbeiterin in Mutterschutz geht, beeinflusst das nicht ihren Urlaubsanspruch. Wenn allerdings eine Mitarbeiterin in Mutterschutz geht und hat nicht alle Urlaubstage genommen, verfallen diese Tage unter keinen Umständen am Ende des Kalenderjahres. Im Anschluss an den Mutterschutz können alle nicht genommenen Urlaubstage bis zum Ende des übernächsten Jahres eingelöst werden.

Urlaubsanspruch bei Elternzeit

Arbeitgeber können den Urlaubsanspruch um ein zwölftel pro Monat genommener Elternzeit kürzen. 

Fallbeispiel Elternzeit: Ein Arbeitnehmer hat 30 Tage Jahresurlaub und geht acht Monate in Elternzeit, so kann der Arbeitgeber den Jahresurlaub um acht Mal 2,5 Tage reduzieren. In diesem Fall kann der Jahresurlaub dann um 20 Tage reduziert werden.

Haben Arbeitnehmer Recht auf Sonderurlaub?

Ja. Gemeint ist mit Sonderurlaub in der Regel ein Fall, in denen das deutsche Arbeitsrecht eine Ausnahme von dem Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“ macht und damit den Arbeitgeber zur Entgeltzahlung verpflichtet. Das BGB listet dabei aber nicht ausdrücklich auf, wann der Arbeitgeber zur Fortzahlung des Entgelts verpflichtet ist. Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen die Anwendung des § 616 BGB grundsätzlich einheitlich beurteilt wird. 

Hierzu zählen Situationen wie

-> familiäre Ereignisse, bei denen die Anwesenheit des Mitarbeiters als unbedingt erforderlich angesehen wird

-> persönliche Unglücksfälle wie zum Beispiel ein Brand in der Wohnung oder ein Verkehrsunfall

Natürlich sind auch andere Fälle vorstellbar, in denen Mitarbeiter einen Anspruch auf den sogenannten Sonderurlaub geltend machen können. Ein weiterer Fall für Sonderurlaub ist das Thema Umzug. Sonderurlaub wird in der Regel gewährt, wenn der Umzug aus betrieblichen Gründen erfolgt. Bei einem Umzug aus privaten Gründen muss der Arbeitgeber keinen Sonderurlaub gewähren. 

Auch wenn Familienangehörige krank werden und dadurch deren Pflege notwendig wird, kann sich ein Mitarbeiter im Einzelfall unter Fortzahlung des Entgelts nach § 616 BGB freistellen lassen. Sonderurlaub wird ebenfalls gewährt, wenn das Kind erkrankt ist und beide Eltern berufstätig sind. Wenn nur ein Elternteil arbeitet, muss der nicht berufstätige Elternteil die Pflege übernehmen, da dann die Freistellung des berufstätigen Elternteils in der Regel nicht nötig und daher dem Arbeitgeber nicht zuzumuten ist.

Steigt der Urlaubsanspruch mit zunehmendem Alter oder bei längerer Betriebszugehörigkeit?

Laut des Bundesurlaubsgesetz spielt bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs weder das Alter noch die Betriebszugehörigkeit eine Rolle. Arbeitgeber können allerdings einen zusätzlichen Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag festlegen um die Arbeitgeberattraktivität zu erhöhen.

Darf der Urlaubsanspruch ausgezahlt werden?

Der Urlaub steht einem Arbeitnehmer grundsätzlich zur Erholung zu und nicht um diesen in Geld umzuwandeln. In Ausnahmefällen können sich Arbeitnehmer aber auszahlen lassen – z. B. wenn das Arbeitsverhältnis bald endet. Eine Auszahlung ist auch möglich wenn Arbeitnehmer keine Möglichkeit hatten den Resturlaub zum Jahresende zu nehmen. 

Bis wann muss der Urlaub aus dem Vorjahr genommen werden?

Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden, so sieht es § 7 Absatz 3 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) vor. Wenn es keine ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag für eine Urlaubsübertragung in das nächste Kalenderjahr gibt, so verfallen Ihre Urlaubstage, wenn Sie diese nicht bis zum Endes des Kalenderjahres genommen haben. 

Sollten dringende betriebliche oder in Ihrer Person liegende Gründe vorliegen – zum Beispiel weil Sie krank waren – so rechtfertigen diese eine Urlaubsübertragung. Generell muss Urlaub aus dem alten Jahr immer innerhalb des ersten Quartals des Folgejahres gewährt werden.

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