Sabbatjahr

Steuerfreier Sachbezug

In diesem Beitrag erläutern wir, wie Sie ihre berufliche Auszeit bzw. Ausstieg auf Zeit sinnvoll planen und organisieren können! Wir geben die Antwort auf viele Fragen wie z. B.  „Was ist ein Sabbatical eigentlich genau und wie funktioniert es?“ und „Gibt es einen gesetzlichen Anspruch?“ 

Definition Sabbatjahr

Das Sabbatjahr oder auch genannt Sabbatical ist ein spezielles Arbeitszeitmodell, welches eine längere Auszeit vom Beruf ermöglicht. Oft wird ein Sabbatical beansprucht, wenn der Stress im Alltag so hoch ist, dass eine längere Erholung unabdingbar ist. Der Zeitraum für ein Sabbatical muss nicht genau ein Jahr betragen. Möglich sind auch kürzere Zeitspannen oder auch längere Zeitspannen die über ein normales Kalenderjahr hinausgehen.

Die Vorreiter in Deutschland waren Lehrer, Beamte und andere Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Diese Berufsgruppen besitzen dadurch bis heute das exklusive Privileg, durch Tarifverträge und allgemeine Vorgaben der Bundesländer einen Anspruch aufs Sabbatical zu besitzen.

Besteht ein gesetzlicher Anspruch für ein Sabbatjahr?

Ein gesetzlicher Anspruch auf ein Sabbatjahr existiert in einigen Ländern. Deutschland gehört aber nicht dazu. Für Lehrer, Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte gibt es Gesetze, die ihnen das Planen einer Auszeit erleichtern. Die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen dazu werden durch geltende Gesetze geschaffen, die sehr flexible Arbeitszeitregelungen erlauben.

Der Arbeitgeber muss allerdings dem Wunsch seines Arbeitnehmers auf ein Sabbatjahr nicht zwingend nachkommen. Doch es gibt alternative Möglichkeiten wie eine längere Beurlaubung. Wird ein Sabbatical abgelehnt, bleibt noch der Weg über die Teilzeitarbeit, denn hier gibt es einen gesetzlichen Anspruch. Kleinere Unternehmen haben oft eine größere Hürde zu überwinden, wenn Sie Arbeitnehmern ein Sabbatical genehmigen.

Mögliche Modelle eines Sabbatical

Beim Sabbatical stehen verschiedene Modelle zur Auswahl, die in einzelnen Unternehmen unterschiedlich beliebt sind. Einige dieser Formen des Sabbatjahres werden im Folgenden vorgestellt:

-> Zeitlich begrenzter Lohnverzicht mit verschiedenen Phasen: Neben dem Teilzeitmodell ist dieses das wohl gängigste in Deutschland und betrifft vor allem Lehrer und Beamte. Auch hier kommt es zu einer Anspar- und einer Freistellungsphase.

-> Time-out-Version: Diese Art des Sabbatical wird von Arbeitnehmern nicht freiwillig in Anspruch genommen. Unternehmer greifen darauf zurück, wenn wirtschaftlich oder konjunkturell schwierige Zeiten auf sie zukommen. Dann können sie Beschäftigte freistellen und ihnen in dieser Zeit eine reduzierte Vergütung zahlen, bis es im Unternehmen wieder aufwärts geht.

-> Das Teilzeit-Modell: Arbeitnehmer einigen sich bei dieser Variante mit ihrem Arbeitgeber auf einen Teilzeitvertrag. In diesem wird vereinbart, dass der Mitarbeiter ab sofort bei reduzierter Stundenzahl arbeitet. Tatsächlich bleibt es aber bei der Vollzeitbeschäftigung, nur die Vergütung wird reduziert. Ab einem bestimmten Zeitpunkt beginnt die Freistellungsphase. Angestellte haben dann frei und erhalten auch im Sabbatical das reduzierte Gehalt.

-> Nach dem Abitur: Ein Sabbatjahr nach erfolgreich bestandenem Abitur ist arbeitsrechtlich weniger relevant. Und doch entscheiden sich auch ehemalige Abiturienten nicht selten dafür, nach Ende der Schule ein Jahr abseits von Studium, Job oder Ausbildung zu genießen.

Stimmen Arbeitgeber nicht einem typischen Sabbatjahr zu, entscheiden sich einige Arbeitnehmer auch gerne für eine unbezahlte Auszeit. Dabei sollte jedoch sichergestellt werden, dass ein längerer Zeitraum ohne Einkommen möglich ist. Außerdem lassen Unternehmer bei solch einem Sabbatical jede Sozialversicherung fallen.

Die Vorbereitung für ein Sabbatical

Damit es zum Sabbatical kommen kann, bedarf es für gewöhnlich einiger Vorbereitungsmaß­nahmen, die oft einige Monate oder gar Jahre im Voraus angegangen werden. An erster Stelle steht dabei die Überzeugung des Arbeitgebers. Gibt dieser nicht sein “Ja”, stehen die Chancen für das Sabbatical eher schlecht. Schwieriger wird es vor allem für Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft. Denn anders als Lehrer, Beamte und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, gibt es hier keine geregelten Grundlagen.

In einigen Fällen kann es auch hilfreich sein, mit dem Wunsch eines Sabbatjahrs nicht gleich zum Chef zu rennen. Existiert beispielsweise ein Betriebsrat, können Interessierte sich bei diesem erkunden. So können sie in Erfahrung bringen, ob überhaupt die Möglichkeit zu einem Sabbatical besteht. Beschäftigte können sich wiederum an die Personalabteilung wenden, wenn sie sich darüber informieren wollen, welche Vorgaben und Regelungen zum Sabbatjahr im Unternehmen vorhanden sind.

Des weiteren ist es empfehlenswert im Vorfeld einen genauen Plan aufzustellen und sich ggfs. folgende Fragen zu beantworten:

-> Wie lange soll das Sabbatjahr dauern?

-> Welches Einkommen muss erzielt werden, um die laufenden Kosten zu decken?

-> Welches Modell eines Sabbatjahres ist passend zu meinen Wünschen?

-> Wie soll die Ansparphase aussehen?

-> Wie soll die Rückkehr in den Job aussehen?

Notwendige Sozialversicherungen im Sabbatjahr selbst übernehmen

Wie bereits erwähnt kann es in einem Sabbatjahr durchaus dazu kommen, dass Ihr Arbeitgeber nicht mehr oder nur noch wenig in die Sozialversicherungskassen einzahlt. Daraus folgt, dass ihr Versicherungsschutz in Gefahr ist, wenn Sie nicht selbst aktiv werden.

In dem Teilzeitmodell des Sabbatjahres bleiben Sie auch weiterhin über den Arbeitgeber kranken-, renten- und arbeitslosenversichert, weil das gekürzte Gehalt auch während der Auszeit ausbezahlt wird.

Wenn Sie eine vollständige Auszeit vom Job nehmen, sind Sie in dieser Zeit nicht mehr über den Arbeitgeber versichert und müssen Rücksprache mit den Versicherungen halten. Auch die anderen Sozialversicherungen können Sie selbst übernehmen. Besonders dringend sind in jedem Fall aber die Krankenversicherung und die Rentenversicherung. Auf jeden Fall sollten die Kosten in den Plan für das Sabbatjahr einbezogen werden.

Sabbatical-Vertrag

Wer sich mit der Thematik beschäftigt, bemerkt schnell, dass diese besondere Auszeit stets vertraglich geregelt werden muss. Denn ohne offizielle Sabbatical-Regelung tun sich viele Fragen auf. Wie lässt sich im Sabbatjahr mein Gehalt berechnen? Bleibt mir meine Arbeitsposition mit den dazugehörigen Aufgaben erhalten? Und was passiert, wenn ich im Sabbatical krank werde?

Das Sabbatjahr und der Lebenslauf

Eine berufliche Auszeit sollte natürlich später im Lebenslauf erklärt werden. Hier bewährt es sich bei der Wahrheit zu bleiben. Eine „berufliche Neuorientierung“ oder ein „Auslandsaufenthalt“ sind Möglichkeiten dazu.

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