Krankmeldung

HR-Wissen für die Praxis

Krankmeldung – Worauf müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten?

Die Fehlquote in Unternehmen ist eine wichtige Kennzahl im Personalmanagement. Die Kennzahl gibt zum einen Auskunft über die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter und zum anderen über den Gesundheitszustand im Unternehmen. Aber wie wird eine Krankmeldung vom Arbeitnehmer richtig mitgeteilt? Was ist erlaubt und was nicht?

Der Unterschied zwischen einer Krankschreibung und einer Krankmeldung

Vorerst sollte man zwischen einer Krankschreibung und einer Krankmeldung unterscheiden.

Krankschreibung

Eine Krankschreibung ist eine ärztliche Bescheinigung, die nur durch einen Arzt ausgestellt werden kann. Viele Unternehmen verzichten allerdings auf die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag, um so ihren Mitarbeitern den Gang zum Arzt zu ersparen und auch um langwierige Krankschreibungen zu verhindern. Die Krankschreibung ist spätestens ab dem 4. Tag der Krankheit vorzulegen. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben.

Krankmeldung

Eine Krankmeldung hingegen muss unverzüglich erfolgen, sobald der Arbeitnehmer feststellt, dass er nicht zur Arbeit erscheinen wird. Arbeitnehmer, die sich nicht unverzüglich krankmelden, riskieren eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung. Die Krankmeldung ist also nur die Information über die Krankheit an den Arbeitgeber.

Wie gehe ich als Arbeitnehmer bei einer Krankmeldung vor?

Grundsätzlich gilt, dass Sie sich bei einer Krankmeldung telefonisch, per E-Mail und Fax krankmelden können. Ausnahme: Ihr Arbeitgeber macht etwa in ihrem Arbeitsvertrag klare Vorgaben, wie und auf welchem Wege eine Krankmeldung zu erfolgen hat. Grundsätzlich ist die telefonische Krankmeldung immer glaubhafter und besser. Eine Krankmeldung sollte immer an die Personalabteilung oder Stellvertretung gerichtet werden.

Entlastung bei Krankmeldungen durch eine Personalsoftware

Um zu vermeiden, dass sich Arbeitnehmer z. B. mit einem Virus in die Firma schleppen, um die Krankschreibung (AU) abzugeben und eventuell noch weitere Kollegen anstecken, bietet eine professionelle Personalsoftware Unterstützung. Mit Hilfe der HR-Software perbit können Sie den Weg für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinfachen, indem eine Krankschreibung (AU) unkompliziert per Scan oder Foto in die Personalsoftware durch den Arbeitnehmer hochgeladen werden kann. Die Krankschreibung landet somit automatisch in der Personalabteilung. Zudem hat jeder Mitarbeiter per Self-Service die Möglichkeit seine Krankheitstage einzutragen und einzusehen. Ein Attestupload für Arbeitnehmer ist somit die High-End-Lösung um den Zeitaufwand für Arbeitnehmer und Arbeitgeber so gering wie möglich zu halten. Es sind keine unnötigen Fahrten zur Firma notwendig und die Personalverantwortlichen müssen den Krankmeldungen nicht mehr hinterherlaufen und abheften. Mit Hilfe der perbit.cloud haben Personalverantwortliche den Krankenstand immer im Blick und können diesen z. B. mit dem Vorjahr vergleichen.

Wir machen darauf aufmerksam, dass unser Web-Angebot lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Dennoch kann der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte unbedingt einen Rechtsanwalt.

Weitere HR-Begriffe finden Sie in unserem Glossar für das Personalmanagement

Zum HR-Glossar